Dass wir es auch anders können, haben wir kürzlich wieder bewiesen! Eine Kundin gab als Lieferadresse eine andere Anschrift als Rechnungsadresse an – und auch der Name der Person war unterschiedlich. Was mich vermuten ließ, dass die Tasche vielleicht als Geschenk gelten soll. Also fragte ich bei der Kundin per mail nach – und sie meinte, wenn es für mich keinen Aufwand darstellt, könnte man die Tasche mit Geschenkspapier verpacken. Das haben wir dann auch getan, wobei ihr unten am Bild seht, wie wir die Tasche verpackt haben. Und die Moral von der Geschichte? Wenn wir zusätzlich eine Freude machen dürfen, freut uns das natürlich auch.
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